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Stabilität
4.1.3 Das Rentenkonzept
Konsumentenrente

Wie nützlich ist eigentlich ein Markt? Ist das Marktgleichgewicht die "beste erreichbare Situation"? Wie sind Abweichungen vom Marktgleichgewicht zu bewerten? Lässt sich z. B. angeben, was eine Überschussnachfrage die Gesellschaft kostet?

Diese und eine ganze Reihe weiterer Fragen lassen sich mit Hilfe des so genannten Rentenkonzepts beantworten. Es ist dem mikroökonomischen Teilgebiet "Wohlfahrtsökonomik" zuzuordnen. Dabei hat das Rentenkonzept wenig bis gar nichts mit dem Rentenbegriff der Sozialversicherungen zu tun, die Wohlfahrtsökonomik ebensowenig mit Wohlfahrt im Sinne von Sozialhilfe.

Unter einer Rente versteht man im Grunde einen Profit. Sie ist etwas, was nach Abzug von direkten und indirekten Kosten (Opportunitätskosten) übrig bleibt. Unterscheiden sich z. B. zwei Anbieter von Kartoffeln einzig und allein durch die Qualität ihrer Böden, dann realisiert der mit dem besseren Boden eine Rente. Der beserere Boden beschert ihm ceteris paribus eine größere Ernte. Sein Verkaufserlös aus der zusätzlichen Ernte ist eine Rente - in diesem Fall eine "Bodenrente". Länder, die über Erdölreserven verfügen, realisieren also auch Rente.

Unterscheidet sich die Qualität der Kartoffeläcker jedoch nicht von Natur aus, sondern hat der Bauer mit dem besseren Boden die Beschaffenheit des Bodens durch eigene Anstrengung verbessert, dann sind die Kosten, die ihm dafür entstanden sind, von der Rente abzuziehen. Wenn seine Kosten höher sind als der bewertete Mehrertrag an Kartoffeln, wäre seine Rente negativ.

Sowohl Konsumenten als auch Produzenten können Renten erzielen. Wir betrachten zunächst die etwas schwierigere Konsumentenrente. Die Produzentenrente ist demgegenüber ein simples Konzept.